Praxiswissen für Winzer
Weinkennzeichnung: Was gehört auf die Flasche, was ins E-Label?
Zutatenliste, Nährwerte, QR-Code: Diese Übersicht hilft Ihnen, die Angaben für Ihr Weinetikett vorzubereiten und den digitalen Teil vor dem Druck zu prüfen.
Vinum E-Label Redaktion · Stand: 15. September 2026
Seit wann gelten die neuen Angaben?
Die neuen EU-Vorschriften zu Zutaten und Nährwerten gelten seit dem 8. Dezember 2023. Für zuvor hergestellten Wein gilt eine Übergangsregelung bis zum Abbau der Bestände. Ob ein Wein vor dem Stichtag als hergestellt gilt, hängt vom Erzeugnis und seinem Herstellungsprozess ab; allein der Jahrgang beantwortet das nicht.
Die Europäische Kommission erläutert den Anwendungsbeginn. Details zum Begriff „hergestellt“ enthält Frage 4 der Kommissionsmitteilung C/2023/1190.
Ist ein E-Label Pflicht?
Die Angaben sind Pflicht; die elektronische Form ist eine Option. Sie können Zutatenliste und vollständige Nährwertdeklaration auf das gedruckte Etikett setzen oder elektronisch bereitstellen. Bei der elektronischen Lösung führt etwa ein QR-Code direkt zur Information des jeweiligen Weins.
Gedrucktes Etikett und digitale Angaben
| Angabe | Bei Verwendung eines E-Labels |
|---|---|
| Zutatenliste | Kann elektronisch bereitgestellt werden. |
| Vollständige Nährwertdeklaration | Kann elektronisch bereitgestellt werden. |
| Brennwert | Bleibt auf der Flasche; Angabe in kJ und kcal je 100 ml. |
| Allergenkennzeichnung | Bleibt auf der Flasche erforderlich, auch wenn die Zutatenliste elektronisch verfügbar ist. |
| Weitere Pflichtangaben | Zum Beispiel Alkoholgehalt, Nennvolumen und Herkunft werden durch den QR-Code nicht ersetzt. |
Diese Tabelle beschreibt die Aufteilung ausgewählter Angaben und ist keine vollständige Prüfung eines Flaschenetiketts. Maßgeblich sind die für das jeweilige Erzeugnis geltenden Vorschriften, insbesondere Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Was darf nicht auf die digitale Pflichtinformationsseite?
Die elektronischen Pflichtangaben dürfen nicht zusammen mit Verkaufs- oder Marketinginformationen erscheinen. Nutzerdaten dürfen dort nicht gesammelt oder verfolgt werden. Halten Sie deshalb Shopangebote, Werbebanner und Tracking von dieser Seite fern. Der Scan sollte die Angaben zum richtigen Wein unmittelbar zugänglich machen.
Die Fragen und Antworten der Kommission behandeln diese Anforderungen im Abschnitt zur elektronischen Kennzeichnung.
Checkliste vor dem Etikettendruck
- Produkt zuordnen: Stimmen Weinname, Erzeuger, Jahrgang und die Zuordnung zur Abfüllung mit Ihren Unterlagen überein?
- Angaben abgleichen: Prüfen Sie Zutaten und Allergene anhand der Herstellung und die Nährwerte anhand der Daten Ihres Weins. Übernehmen Sie keine Musterwerte ungeprüft.
- Sprachen prüfen: Rufen Sie die Fassungen für Ihre Absatzmärkte auf. Kontrollieren Sie auch selbst eingegebene Texte.
- Veröffentlichen: Öffnen Sie den Link auf einem Gerät, auf dem Sie nicht angemeldet sind. Eine Entwurfsansicht genügt nicht.
- Druck testen: Scannen Sie einen Ausdruck in der geplanten Größe und auf dem vorgesehenen Material. Prüfen Sie Kontrast, freie Randzone und Lesbarkeit auf der Flasche.
- Gedruckte Angaben prüfen: Kontrollieren Sie Brennwert, Allergene und die weiteren Pflichtangaben auf dem vollständigen Flaschenetikett.
- Link dokumentieren: Halten Sie fest, welches E-Label zu welcher Abfüllung und Druckdatei gehört. Prüfen Sie die Erreichbarkeit auch nach späteren Änderungen.
Vorsicht beim Anbieterwechsel
Ein Import erleichtert die Datenübernahme, ändert aber keinen bereits gedruckten QR-Code. Dieser führt weiterhin zur bisherigen Adresse. Für neue Vinum-Labels laden Sie einen neuen QR-Code herunter. Klären Sie bei bereits etikettierten Flaschen zuerst, wie der alte Link erreichbar bleibt.
Mit Vinum E-Label können Sie die Angaben vorbereiten, eine Vorschau prüfen und Ihren QR-Code herunterladen. Die ersten fünf Labels sind kostenlos; alle Tarife finden Sie unter Preise.
Diese Übersicht unterstützt die Vorbereitung und ersetzt keine produktbezogene rechtliche Prüfung. Bei Sonderfällen, etwa bestimmten Schaumweinen oder aromatisierten Erzeugnissen, prüfen Sie die einschlägigen Vorgaben gesondert.